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Endlich wohnen, wie man es sich wünscht, dazu Fördergelder vom Staat nutzen und fürs Alter vorsorgen – das ist der Wunsch vieler Bauherren. mehr
In barrierefreien vier Wänden hat man’s nicht nur im Alter leichter. Auch für junge Familien gibt es gute Gründe, sich ohne Schwellenangst einzurichten. Orientierung für barrierefreie Gestaltung des Wohnumfelds bietet die DIN 18040.
Noch vor wenigen Jahren sprach man im Allgemeinen von „behindertengerechtem“ Bauen und gestaltete „normalen“ Wohnraum unverdrossen mit Ecken und Kanten, schmalen Türen und engen Treppen. Inzwischen planen jedoch immer mehr jüngere Bauherren von vornherein barrierefrei. Oder zumindest so, dass sie sich im Ernstfall ohne größeren Aufwand auf krankheits- oder altersbedingte Veränderungen der Lebensumstände einstellen könnten. Die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ (Teil 2 – Wohnungen) fasst die Anforderungen an barrierefreie private Wohngebäude zusammen.
Bewegungsflächen
Für genügend Bewegungsfreiheit auch mit Mobilitätshilfe oder Rollstuhl sind in der DIN 18040 genaue Bewegungsflächen vorgegeben:
Mobilität vor und in den eigenen vier Wänden
Barrierefreies Bad
Bestandsimmobilien barrierefrei umbauen
Nicht jeder hat die Möglichkeit, das eigene Heim von Grund auf weitblickend zu planen. Das macht aber gar nichts, sagt Heike Böhmer, Direktorin des Hannoveraner Instituts für Bauforschung – auch Bestandsimmobilien lassen sich prima seniorenfest machen: „Oft genügen schon relativ kleine und kostengünstige Maßnahmen, um die Wohnsituation erheblich zu verbessern.“ Nicht selten reiche es bereits, sperrige Möbel auszumustern und Stolperfallen wie lose verlegte Teppiche möglichst zu vermeiden. „Rutschfeste Bodenbeläge, die Entfernung von Türschwellen, Stütz- und Haltegriffe in Bad und WC sind ebenfalls preiswert umzusetzen.“
Wer jetzt noch für gute Ausleuchtung sorgt und vielleicht sogar Bewegungsmelder installiert, hat schon viel für eine bequeme Zukunft ohne Hürden getan.
Förderung für den Umbau
Die KfW fördert barrierereduzierende Maßnahmen in Bestandsimmobilien übrigens mit bis zu 50.000 Euro oder einem Zuschuss von bis zu fünf Prozent.Auf Antrag gewähren auch einige Krankenkassen und Pflegeversicherungen Zuschüsse für altersgerechten Umbau – allerdings erst dann, wenn die Notwendigkeit für eine altersgerechte Anpassung gegeben ist.