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Staatliche Förderung

Wo bekomme ich staatliche Zuschüsse zum Energiesparen?

Die KfW-Bankengruppe verwaltet einen Teil der staatlichen Fördergelder für private Bauherrn. Foto: KfW-Bildarchiv
Die KfW-Bankengruppe verwaltet einen Teil der staatlichen Fördergelder für private Bauherrn. Foto: KfW-Bildarchiv

Wer jetzt ein Haus nach Gesichtspunkten der Energieeffizienz baut oder umbaut kann dabei auf umfangreiche finanzielle Unterstützung durch den Staat setzen. Verwaltet werden die staatlichen Fördermittel für Bauherren von der KfW Bankengruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen“

Mit ihrem Programm „Energieeffizient Bauen“ unterstützt die KfW Privatkundenbank den Neubau bzw. Ersterwerb von Wohnimmobilien, die dem „KfW-Effizienzhaus-Standard“ genügen. Die Förderung erfolgt über günstige Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit. Die Zinssätze betragen für das "KfW-Effizienzhaus 85" ab 3,85 Prozent p. a. effektiv, für das "Effizienzhaus 70" und das Passivhaus ab 2,47 Prozent p. a. effektiv (Stand Januar 2010). Zu den Sonderkonditionen der KfW können 100 Prozent der Baukosten bis zu einer Bemessungsgrenze von 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden. Beantragt werden die Darlehen wie der normale Hypothekenkredit über die Hausbank.

KfW-Förderung „Energieeffizientes Sanieren“

Im Programm „Energieeffizientes Sanieren“ unterstützt die KfW die energetische Sanierung von bis 1994 errichteten Immobilien auf das Niveau der Standards „KfW-Effizienzhaus 130, 115, 100 oder 85“. Auch Einzelmaßnahmen und Maßnahmen-Kombinationen zur energetischen Sanierung werden unterstützt. Die Förderung erfolgt über günstige Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und Tilgungszuschüssen oder über direkte Investitionszuschüsse. Für die Sanierung eines Hauses auf „KfW-Effizienzhaus-85-Standard“ werden zum Beispiel zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen oder ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro je Wohneinheit gewährt (Stand Januar 2010).

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können für Sanierungsmaßnahmen zum Energiesparen auch direkte Zuschüsse in einer Höhe von maximal 2.500 Euro beantragen. Für die Zuschussvariante müssen Anträge direkt bei der KfW gestellt werden. Zusätzlich stehen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ weitere Mittel, etwa für die Optimierung von Heizungsanlagen, zur Verfügung. Eine Kombination der Sonderförderung mit Zuschüssen und Krediten aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ ist möglich.

BAFA-Förderungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung von Biomasse (z. B. Holzpellets) zur Wärmegewinnung sowie effizienter Wärmepumpen. Wer darüber hinaus z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich belohnt. Ein Beispiel: Die Basisförderung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche beträgt 45 Euro je angefangenen Quadratmeter, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage. Wer zur Erzeugung von Wärmeenergie Sonnenenergie und Biomasse kombiniert, erhält zusätzlich einen Bonus in Höhe von 750 Euro. Weitere Informationen zur Förderung durch die BAFA und Antragsformulare zum Download gibt es unter www.bafa.de unter dem Stichwort „Erneuerbare Energien“.

Weitere Fördermöglichkeiten

Zusätzlich zu den öffentlichen Geldern aus Bundesmitteln gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten auf Landes- und Regionalebene. Informationen dazu gibt die Fördermitteldatenbank unter www.foerderdata.de

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