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Endlich wohnen, wie man es sich wünscht, dazu Fördergelder vom Staat nutzen und fürs Alter vorsorgen – das ist der Wunsch vieler Bauherren. mehr
Kinder, Eltern und Großeltern unter einem Dach – es gibt gute Gründe für das Zusammenleben der ganzen Familie. Bei richtiger Planung muss keiner seine persönlichen Freiheiten aufgeben.
Mehr als zwei Generationen unter einem Dach, das ist in Deutschland eine echte Ausnahme. Im Jahr 2007 wohnten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in nur gut einem halben Prozent der 39,7 Millionen deutschen Haushalte Eltern mit Kindern und deren Großeltern zusammen. Dabei hat das Zusammenleben viele Vorteile:
Die Räumlichkeiten wollen allerdings gut geplant sein. Denn bei aller gegenseitigen Hilfe muss auch die jeweilige Unabhängigkeit gewährleistet sein, damit es nicht zu Streit kommt. Eine Einliegerwohnung gehört zu den besten Lösungen fürs gemeinschaftliche Wohnen von Jung und Alt. Sie ermöglicht, vor allem mit einem separaten Eingang, die deutliche Trennung der beiden Wohnbereiche.
Für Senioren am besten barrierefrei
Einliegerwohnungen liegen zumeist unterm Dach. Für Senioren eignen sich allerdings besser stufenlose Lösungen, z. B. in einem Anbau. Dafür ist allerdings ein relativ großes Grundstück erforderlich. Möglich ist auch, dass bei ausreichender Größe der jüngere Teil der Familie im durch eine separate Treppe erreichbaren Obergeschoss lebt. Es sollte dann auf einen besonders guten Schallschutz der Decke geachtet werden.
Auch eine Souterrainwohnung kann von Senioren genutzt werden. Voraussetzung sind allerdings eine Geschosshöhe von 2,50 Metern, eine gute Wärmedämmung sowie eine ausreichende Belichtung durch Fenster. Die Kellerlösung empfiehlt sich wegen des natürlichen Lichteinfalls vor allem bei einer Hanglage, zumal sich dann meist auch ein barrierefreier Zugang ohne Treppenstufen realisieren lässt.
Steuern sparen inklusive
Wenn beide Wohnungen zum gemeinsamen Treppenhaus hin abgeschlossen sind, lassen sich mit der Einliegerwohnung sogar Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung vermietet wird. Mieter darf auch ein Familienangehöriger sein, insofern er nachweislich über ein eigenes Einkommen (z. B. Rente) verfügt, das zur Mietzahlung ausreicht. Wichtig ist, dass die Bau- oder Umbaukosten für die Extra-Wohnung von vornherein getrennt ausgewiesen werden. Unter Umständen ist hier auch ein separates Baudarlehen sinnvoll. Empfehlenswert ist auf jeden Fall der Gang zum Steuerberater schon vor dem Baubeginn.