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Planen mit Profis

Lohnt der Hausbau mit Architekt?

Beim Hausbau mit einem Architekten können Sie persönliche Wünsche verwirklichen.
Der Architekt setzt Ideen um: auf Papier und in der Realität. Foto: Nemesis

Der Hausbau mit einem Architekten hat seinen Preis, aber auch seine Reize: Sieben gute Gründe, sich einen professionellen Gestalter zu gönnen.

Diese Zahl spricht Bände: Mehr als 80 Prozent aller deutschen Bauherren würden am liebsten mit einem Architekten zusammenarbeiten. Kein Wunder, denn der Bau eines Hauses steckt für Nicht-Profis von Beginn an voller Fallstricke. Um stets die bau(recht)lich richtigen Entscheidungen zu treffen, fehlt vielen schlichtweg das notwendige Knowhow.

Der Hauptgrund, trotzdem auf die professionelle Hilfe eines Architekten zu verzichten, ist das Geld: Die Leistungen professioneller Baumeister haben schließlich ihren Preis. Als Faustregel gilt: Für das Honorar eines Architekten sollten Bauherren 10 bis 15 Prozent der Nettobaukosten eines Einfamilienhauses veranschlagen. Dafür spart man sich aber in vielen Fällen jede Menge Ärger am Bau, vor dem Bau und um den Bau herum.

Sieben gute Gründe für einen Architekten

  • Professionelle Betreuung: Der Architekt ist ein qualifizierter Fachberater, der die Interessen des Auftraggebers in alle Phasen des Baus wahrt. Auf Wunsch erstellt der Architekt zudem die Entwurfspläne, regelt die Ausschreibung, koordiniert den Ablauf auf der Baustelle und beseitigt bauliche Mängel.
  • Kreativität: Ein Architekt stellt viele Fragen, hilft, die eigenen Bedürfnisse zu klären, und sagt, was machbar und sinnvoll ist.
  • Kostentransparenz: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt verbindlich die Kosten. So ist von Anfang an klar, welche Summe zu welchem Zeitpunkt der Bauphase fällig wird. Zusätzlich kann schriftlich ein Kostenrahmen oder ein Erfolgshonorar für besondere Leistungen, z.B. bei der Kostenreduzierung, vereinbart werden.
  • Komplettservice: Im Idealfall betreut der Architekt den Bauherrn in mehreren Fachdisziplinen als Generalplaner. Vorteil für den Bauherrn: Er erhält Planungsleistungen aus einer Hand und hat nur einen Ansprechpartner.
  • Qualitätsgarantie: Die Berufsbezeichnung Architekt ist gesetzlich geschützt. Führen darf sie nur, wer unter dieser Bezeichnung bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist.
  • Haftung: Grundsätzlich haftet der Architekt für Baumängel. Wichtig: Die Ansprüche verjähren, z.B. bei Mängeln an Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk, fünf Jahre nach Abnahme.
  • Gewährleistung: Nach Fertigstellung dokumentiert der Architekt den Bau und regelt beim Auftreten von Mängeln die Gewährleistung der Baufirmen.

Und so finden Sie den richtigen Architekten

  • Gibt es in Ihrer Stadt ein Haus, das Ihnen besonders gut gefällt? Fragen Sie nach, welcher Architekt es entworfen hat, und führen Sie ein unverbindliches Vorgespräch.
  • Wenden Sie sich an die Architektenkammer der einzelnen Bundesländer. Dort finden Sie eine Liste zugelassener Architekten.
  • Wählen Sie einen Architekten aus Ihrer Region, der nicht lange bis zum Bauplatz fahren muss. Und: Achten Sie darauf, dass die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt.
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