Fußbodenheizung spielt verrückt

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Wir leben in einer Wohnung in Form altersgerechten Wohnens. Das Problem: Unsere Fußbodenheizung heizt grundlos, obwohl sie komplett ausgeschaltet ist. Und das vor allem in den Sommermonaten. Bevor der entsprechende Installateur vor Ort ist, hat sie sich meist von selbst wieder ausgestellt. Außer durch die Verbrauchszahlen haben wir keinen richtigen Beweis in der Hand und bekommen natürlich auch keine Hilfe. Auch andere Mieter haben ähnliche Probleme. 

Beim nächsten Vorfall sind sicher Entzug der Einzugsermächtigung und Mietminderung  die nächstmöglichen Maßnahmen. Außerdem planen wir die Rücksprache mit einem privat bekannten Heizungsinstallateur und eine rechtliche Beratung. Was denken Sie?

Ihre Beschreibung der Fußbodenheizung hört sich eher nach einer Gruselgeschichte, als nach einen technischen Mangel an. Ich denke, es wäre jetzt an der Zeit dem Eigenleben der Anlage ein Ende zu bereiten.

Sie schreiben, dass auch andere Mieter von dem Problem betroffen sind. Verbünden Sie sich und handeln Sie gemeinsam, dies zeigt dem Vermieter, dass hier ein größeres Problem vorliegt.

Die Ursache für das Eigenleben müssen vor Ort gesucht werden, aber zu Ihrer Beruhigung, so kompliziert ist das nicht und ein erfahrener Heizungsinstallateur wird den Fehler finden. Häufiger kommt vor, dass die Heizung die Räume nicht ausreichend beheizt, aber auch ein Überheizen, wie in Ihren Fall, stellt einen Mangel dar.

Wie gehen Sie jetzt vor? Zuerst informieren Sie den Vermieter schriftlich, per Einschreiben über den Mangel. Sachlich und ohne zu übertreiben, beschreiben Sie das Problem und setzen eine Frist, bis wann der Schaden behoben sein muss. Vier Wochen ist ein realistischer Zeitraum.

Von einer eigenmächtigen Mietminderung rate ich Ihnen dringend ab, dies könnte für Sie eine Kündigung nach sich ziehen. Anstatt die Miete zu mindern, können Sie den Vermieter in Ihrem Schreiben darauf hinweisen, dass Ihre weitere Mietzahlung, sollte der von ihnen gesetzte Termin fruchtlos verstreichen, nur unter Vorbehalt geschieht. Sie erklären damit den Rückforderungsvorbehalt.

Sofern der Vermieter nicht reagiert oder der Schaden nicht behoben ist, sollten Sie sich rechtlichem Beistand suchen. 

 

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