Garten

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Wir bauen auf einem Grundstück mit altem Obstbaumbestand. Unsere zukünftigen Nachbarn haben gedroht, dass sie uns anzeigen, wenn wir die Bäume fällen. Wie gehen wir jetzt am besten vor?

Zuerst sollten Sie natürlich auf die Nachbarn zugehen und mit ihnen über Ihr Vorhaben sprechen. Eine schlechte Nachbarschaft ist für keinen ein Gewinn. Ob Sie mit der Fällung der Bäume eine Ordnungswidrigkeit begehen, hängt davon ab, ob Ihr Grundstück unter eine sogenannte Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung fällt. Sie gilt es, in jedem Fall zu beachten. Das können Sie aber im Zuge Ihres Bauantrages klären. Vor allem in Großstädten gelten oft bestimmte Regelungen, was die Fällung von Bäumen und Gehölzen auf öffentlichem und privatem Grund angeht, denn ein großer Baum kann bis zu 10.000 Liter Sauerstoff am Tag produzieren und bis zu 70 Prozent Staub aus der Luft filtern. Bäume und Hecken sind ein wichtiger Bestandteil zur Klimaverbesserung und bieten vielen Arten Schutz und Lebensraum. Es kommt also gar nicht selten vor, dass die Genehmigung, alte Bäume zu fällen, nicht erteilt wird.

Da es sich jedoch speziell bei Obstbäumen um kleinere, schnell wachsende Arten handelt, sind diese meistens von Fällungsverboten ausgeschlossen. Falls Ihre Bäume trotzdem unter die Verordnung fallen sollten, gibt es immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Fällung zu stellen. Im Normalfall wird entweder eine entsprechende Ersatzpflanzung auf dem Grundstück gefordert oder, wenn dies nicht möglich ist, eine Geldzahlung akzeptiert. Um brütende Vögel nicht zu gefährden, sollte eine Baumfällung grundsätzlich immer nur zwischen Oktober und Februar erfolgen.