Gartenbeleuchtung

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Gartenbeleuchtung
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Einer meiner Nachbarn übertreibt es zu Weihnachten gern mit dem Licht am Haus – ein Wunder, dass hier noch kein Flugzeug gelandet ist. Gibt es Vorschriften, wie hell eine Beleuchtung maximal sein darf, damit sei nicht blendet?

Wie Sie sich sicher denken können, gibt es für die Befeuerung von Flugzeuglandebahnen im Gegensatz zur Weihnachtsbeleuchtung ihres Nachbarn ganz genaue Vorschriften. Das von Ihnen beschriebene Phänomen einer Dekoration mit Lichterketten ist nicht in exakt bindenden Regulierungen erfasst – und in der Praxis oft auch eine Frage von eher subjektiven Toleranzgrenzen. Im Streitfall vor Gericht wird allerdings häufig die sogenannte Licht-Richtlinie vom Länderausschuss für Immissionsschutz (Mai 2000) als Hilfestellung herangezogen. Danach müssen Sie in einer baurechtlich als Wohngebiet ausgewiesenen Gegend von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr 3 Lux und von 22 bis 6 Uhr eine Lichtstärke von 1 Lux hinnehmen. In Dorf-, Kern-, Misch- und Gewerbegebieten sind höhere Lichtimmissionen zulässig. 1 Lux (lx) entspricht in etwa der Helligkeit einer Kerze in einem Meter Entfernung. Ein wolkenloser Sonnentag erreicht über 100.000 lx, während bei einer Vollmondnacht weniger als 0,5 lx herrschen. Grundsätzlich muss der Nachbar bei seiner Außenbeleuchtung Rücksicht nehmen. Aber auch wenn Sie vor Gericht gute Chancen auf eine Verbesserung haben, raten wir nicht zu diesem juristischen Weg. Laden Sie besser Ihren Nachbarn auf ein Glas Wein ein, zeigen Sie Verständnis und erklären Sie ihm Ihr Problem. Wenn Sie gemeinsam einen Kompromiss finden, ist dieser weit günstiger, schont die Nerven und dient einem friedlichen Miteinander in der Weihnachtszeit.