Sanierung

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Sanierung Dachboden
Foto: Getty Images

Ich plane, ein Haus aus den 60er-Jahren zu kaufen. Der Energieausweis besagt, dass Dach und Kellerdecke gedämmt und eine neue Heizung in das Gebäude eingebaut werden sollen. Muss ich alle Maßnahmen durchführen?

Sie finden die sogenannten „Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung“ in Ihrem Energieausweis. Diese können sehr sinnvoll sein, die Umsetzung muss aber nicht zwingend erfolgen. Die Sanierungsmaßnahmen, die Sie verpflichtend ausführen müssen, finden Sie in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) die seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist. Wahrscheinlich ist es sinnvoll und wirtschaftlich, Ihr Dach und die Decke im ungeheizten Keller zu dämmen.

Diese Maßnahmen erhöhen den Wohnkomfort erheblich, gesetzlich vorgeschrieben sind sie aber nicht. Was Sie laut aktueller EnEV dämmen müssen, ist die oberste Geschossdecke, sofern diese an einen unbeheizten Dachraum grenzt, zugänglich ist und nicht die Mindestanforderung gemäß DIN 4108 Teil 2 erfüllt. Ihre Heizung muss nur dann erneuert werden, wenn sie mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betrieben wird, vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurde und eine Nennleistung zwischen 4 KW und 400 KW hat. Für diese notwendigen Arbeiten haben Sie ab dem Eigentümerwechsel zwei Jahre Zeit.

In der Praxis stellen wir fest, dass Energieausweise gerade für den Verkauf von Immobilien möglichst günstig über das Internet erstellt werden. Für den Käufer ist die Qualität des Ausweises dann schwer nachprüfbar. Wir würden empfehlen, einen versierten Energieberater oder Architekten in Ihr Sanierungsvorhaben miteinzubeziehen.