Baukindergeld: Das bringt die Förderung wirklich

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Ab März 2019 soll das Baukindergeld ausgezahlt werden – die neue Förderung, mit der die Bundesregierung Familien unterstützen will, die Wohneigentum erwerben. Wie wurde die Initiative angenommen? Und was bringt sie genau? Ein Interview mit Georg-Christopher Broich, Rechtsanwalt beim Verband Privater Bauherren (VPB).

Herr Broich, Mitte September 2018 ist das neue Baukindergeld gestartet. Wie kommt der neue Fördertopf für Bauherren mit Familien denn an?

Georg-Christopher Broich: Innerhalb der ersten drei Monate sind rund 48.000 Anträge auf Förderung eingegangen. Man kann also sagen: Das Baukindergeld wird gut angenommen.

Wer genau wird eigentlich gefördert?

Den staatlichen Zuschuss erhalten alle Bauherren, die auch Kindergeld beziehen können. Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer von Wohnraum sein, den sie auch selber nutzen. Zudem muss in ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Damit richtet sich das Baukindergeld also nicht nur an Familien im klassischen Sinne, sondern auch an Alleinerziehende, Lebenspartner oder Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Das Hauptkriterium ist immer: Sie sind berechtigt, Kindergeld zu beziehen.

Gibt es auch Familien, die von der neuen Regelung trotzdem nicht profitieren?

Ja, denn das Baukindergeld ist an eine Einkommenshöchstgrenze gebunden. In Verbindung mit der vorgegebenen Fördersumme und den hohen Kauf- und Baupreisen in den Metropolen wird es dort also kaum zu entscheidend mehr Wohneigentum kommen. In den ländlichen Gebieten, in denen Grundstücke und Immobilien erschwinglicher sind, mag das anders aussehen.

Das Baukindergeld wird Ihrer Meinung nach also keinen nachhaltigen, umfassenden Bauboom auslösen?

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zeitlich und finanziell eingeschränkte Förderprogramme haben in der Regel auch nur eine begrenzte Wirkung. Doch um langfristig den negativen Trends auf dem Wohnungsmarkt und bei der Wohneigentumsbildung etwas entgegenzusetzen, bedarf es zusätzlich einer spürbaren steuerlichen Entlastung der Bevölkerung. So kritisiert der Verband Privater Bauherren zum Beispiel, dass viele Bundesländer das Baukindergeld über die Grunderwerbsteuer weitgehend wieder abgreifen.

Gibt es auch positive Seiten?

Natürlich, das Programm ist sehr begrüßenswert. Eine Förderung speziell von Familien, die Wohneigentum erwerben wollen, war längst überfällig. Schließlich sind hierzulande rund 70 Prozent der 25- bis 45-Jährigen Mieter. Sie haben sich in den vergangenen Jahren immer seltener eine Immobilie gekauft. Dabei sollte es doch gerade diese Altersgruppe sein, die sich verändert und von Miete auf Eigentum umschwenkt.

Laut Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung in puncto Förderung des Wohneigentums ja noch einiges im Köcher.

Das ist richtig. Wir warten insbesondere auf zwei noch nicht umgesetzte Koalitionsziele, damit auch jenseits des ländlichen Raums die Bildung von Wohneigentum attraktiver wird. Da ist zum einen die Absicht, ein KfW-Bürgschaftsprogramm einzuführen, mit dem ein Teil des Kaufpreises beziehungsweise der Baukosten abgesichert werden kann. Bauherren müssten künftig weniger Eigenkapital aufbringen. Zum anderen will die Bundesregierung prüfen, ob sie einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen kann.

Wäre eine Ausdehnung der Bauförderung auch auf andere Bevölkerungsgruppen wünschenswert?

Ja, selbstverständlich. Denn auch für kinderlose Haushalte ist es durchaus sinnvoll, eine kleine Immobilie zu besitzen. Im Ruhestand keine Mietzahlungen mehr leisten zu müssen, weil man eine Wohnung besitzt, schont die Rente immens und kann der Altersarmut vorbeugen.

Familien, die in Bayern leben, können zusätzlich noch das Bayerische Baukindergeld Plus in Höhe von monatlich 300 Euro sowie eine Eigenheimzulage von einmalig 10.000 Euro beantragen. Letzteres steht auch Kinderlosen und Alleinstehenden zur Verfügung. Was halten Sie von diesen Angeboten?

Wenn die Bundesländer die Anschaffung von Wohneigentum zusätzlich fördern, begrüßen wir das selbstverständlich. Das gilt für jede nachhaltige und sinnvolle Förderung privater Bauherren. Es wäre wünschenswert, dass auch andere Bundesländer entsprechende Ergänzungen zum Baukindergeld zur Verfügung stellen.