Sicherheitsausstattung für Garagentore

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Machen Garagentore sicherer: Lichtschranken. Foto: Hörmann, ausgesuchtesspielzeug.de; Montage: HMC
Machen Garagentore sicherer: Lichtschranken. Foto: Hörmann, ausgesuchtesspielzeug.de; Montage: HMC

Extra Sicherheitsvorrichtungen sorgen dafür, dass vom Garagentor weder für Kleine noch für Große eine Gefahr ausgeht. Einige sind mittlerweile Standard.

Bei einem Garagentor kommt es gleich in doppelter Hinsicht auf Sicherheit an: Zum einen muss es Ihr Auto und – falls es einen direkten Zugang gibt – natürlich Ihr Zuhause vor ungebetenem Besuch schützen. Zum anderen muss das Tor aber auch so konstruiert sein, dass Schäden und Verletzungen vor allem beim Schließen vermieden werden. Das gilt gerade dann, wenn das Garagentor aus der Entfernung per Handsender gesteuert wird. Damit von den Toren keine Gefahr ausgehen kann, bieten aktuelle Modelle zahlreiche Sicherheitsvorrichtungen – von mechanischen Sicherungen bis hin zu Lichtschranken.

Vorsicht an der Schließkante

Die größte Gefahrenquelle ist die Schließ­kante. Mittlerweile sorgen Abschaltauto­matiken dafür, dass nichts passiert, wenn sich etwa spielende Kinder oder Gegen­stände unterm Tor befinden, während es zufährt. So messen moderne Antriebe beim Herunterfahren permanent die be­nötigte Kraft und öffnen das Tor wieder, sobald sie auf ein Hindernis treffen.

Zusätzlichen Schutz bieten Lichtschranken, die knapp über dem Boden oder mitlaufend direkt unter der Schließ­kante angebracht sind. Wird der Lichtstrahl unterbrochen, lässt sich das Tor nicht schließen beziehungsweise fährt sofort wieder hoch. Allerdings lauern nicht nur an der Schließ­kante Gefahren. Es muss auch gewähr­leistet sein, dass sich vor allem Kinder an den sogenannten Torsionsfedern oder in den Schlitzen zwischen den Torgliedern nicht die Finger einklemmen können.

Das ist Pflicht

Die DIN EN 13241 beinhaltet verbindliche Sicherheitsstandards für Garagentore. Laut dieser Norm muss jedes neue Modell sowohl über einen Fingerklemm­schutz als auch über einen Seiteneingreif­schutz verfügen. Vorgeschrieben sind zudem eine Absturzsicherung, die das Entgleisen des Tores unmöglich macht, und ein Abschaltmechanismus.