Neue Regeln für Heizungen

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte eines Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgelegt. Kernpunkt: Der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleibt erlaubt.

Hintergrund zum bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) war beabsichtigt, den Wechsel hin zu umweltfreundlicheren Heiztechnologien voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise zu verringern. Seit dem 1. Januar 2024 durften neue Heizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzten.

Damit wurde ein Prozess angestoßen, der langfristig eine verlässliche, klimafreundliche und besser planbare Wärmeversorgung schaffen sollte. Das Ziel bestand darin, den Einsatz fossiler Brennstoffe im Gebäudebereich bis 2045 vollständig zu beenden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten alle Heizsysteme vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nun wird es neue Regelungen geben.

Was sich jetzt ändern soll

Wer seine Heizung ersetzen oder ein Haus energetisch sanieren will, muss sich nun auf neue Regeln einstellen. Denn bekanntermaßen steht das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien vor einer grundlegenden Reform: Es soll nach dem Willen der Bundesregierung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden.

Zunächst wurde ein Eckpunktepapier präsentiert, in dem die Grundzüge der vorgesehenen Neuregelung skizziert wurden. Ein konkreter Gesetzentwurf soll bald folgen. Geplant ist, dass das neue GMG noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Im Zentrum der Neuausrichtung steht der Entfall der Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sind zum jetzigen Stand vom Tisch. Zudem soll es laut Eckpunktepapier keine Pflicht geben, funktionierende Heizungen auszubauen. Bisher gilt im GEG die 30-Jahre-Regel, wonach Heizkessel unter bestimmten Voraussetzungen nach 30 Betriebsjahren ausgetauscht werden müssen. Ausgenommen davon sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizungen.

Die wahrscheinlich bedeutendste Änderung gegenüber dem GEG: Beim Einbau neuer Heizungen bleiben weiterhin Gas- und Ölheizungen erlaubt, ebenso wie Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Systeme und Biomasseheizungen. Fossile Heizungen bekommen allerdings eine Klimaauflage: Vom 1. Januar 2029 an sollen sie schrittweise mit CO2-neutralen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden – die sogenannte „Bio-Treppe“. Startpunkt sind mindestens zehn Prozent grüner Anteil, weitere Stufen bis 2040 sollen im Gesetz festgelegt werden. Parallel dazu sind Grüngas- und Grünheizölquoten für Energieversorger geplant.

Die bekannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll in ihrer Struktur zunächst fortgeführt und an das neue Gesetz angepasst werden. Details zu Laufzeiten und Mittelausstattung über die nächsten Jahre sind jedoch noch offen.

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