Steuern & Recht

Zum Ende des Jahres wird es wieder besinnlich: Ein strahlendes Lichtermeer gehört für die meisten Menschen in Deutschland genauso zu Weihnachten wie Tannenbaum, Plätzchen und Festtagsbraten. Doch während sich die einen von Sternen, Engeln und Rentieren in Stimmung versetzen lassen, fühlen sich die anderen davon belästigt. Damit während der schönsten
Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern dürfen sich freuen: Sie müssen die Maklerkosten in Zukunft nicht mehr alleine tragen – zumindest, wenn der Makler durch den Verkäufer beauftragt wurde. Ein neues Bundesgesetz regelt die Verteilung in Zukunft fairer.
Eigenheimbesitzer wissen: Ein gutes Verhältnis zum Nachbarn ist viel wert. Dabei kommt es nicht immer nur auf den guten Willen der Beteiligten an. Auch sogenannte Grunddienstbarkeiten legen eindeutige Rechte und Pflichten der Parteien verbindlich fest.
Wintergarten- und Schrägrolläden

BELIEBT

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