In Berlin und Brandenburg endet am 31.12.2020 die Übergangsfrist für den Einbau von Rauchmeldern. Die dafür von mir angefragten Firmen wollen mir vernetzte Rauchmelder verkaufen, was mit erheblichen Mehrkosten für Kauf und Wartung verbunden wäre. Ich meine aber, der Einbau von vernetzten Rauchmeldern ist gar keine Pflicht. Ist das richtig?
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