Mein Bruder und ich erbten je zur Hälfte ein Dreifamilienhaus von unseren Eltern, für die im notariellen Schenkungsvertrag ein lebenslanges, kostenfreies Wohnrecht sowie der Nießbrauch an den Einnahmen der beiden vermieteten Wohnungen im Haus vereinbart wurden. Nach dem Ableben beider Eltern würde mir mein Bruder meinen Anteil abkaufen. Sind hierbei steuerrechtliche Aspekte beachten? Wird die Zahlung von Grunderwerbssteuer fällig? Oder handelt es sich um eine kostenfreie, innerfamiliäre Schenkung?