Vorgeschrieben ist ein Energieausweis bei Neubauten sowie bei Verkauf oder Vermietung bestehender Wohngebäude. Er ist zehn Jahre lang gültig. Zur Ausstellung eines Energieausweises sind nur nachgewiesen qualifizierte Personen berechtigt. Eine Liste gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wichtig für Hauskäufer: Banken können vor einer Finanzierungszusage die Vorlage eines Energieausweises verlangen.
Der Verbrauchsausweis ist für …
1 GEG UND ENEV
Welche Angaben in einem Energieausweis berücksichtigt werden müssen, regelte ab 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zu ihrer letzten Fassung aus dem Jahr 2014. Die EnEV ist 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen.
2 CO2-EMISSIONEN
Seit 2021 müssen laut GEG die CO2-Emissionen des Gebäudes aufgeführt werden.
3 KENNZIFFER
Der obere Pfeil zeigt den Endenergieverbrauch. Der Wert gibt in Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr an, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung gebraucht wird. Der Primär energieverbrauch, der mit dem unteren Pfeil angegeben wird, umfasst zusätzlich den Energiebedarf für vorgelagerte Prozesse wie Förderung, Produktion und Transport von Energieträgern und ist deshalb höher.
4 EFFIZIENZKLASSEN
Die Skala weist aus, welche Effizienzklasse von A+ (sehr gut) bis H (schlecht) ein Gebäude erreicht.
Der Bedarfsausweis ist für …
5 REALVERBRAUCH
Hier wird der Verbrauch mindestens der letzten drei Jahre erfasst, dazu der Energieträger. Die Angabe des Klimafaktors bereinigt den Verbrauch um Witterungseinflüsse. Damit können die Verbrauche anhand von Wetterdaten auf einheitliche Klimabedingungen umgerechnet werden.
6 VERGLEICHSSKALA
Sie zeigt, wie energieeffizient das Gebäude im Vergleich zu einem bestimmten Gebäudetyp ist.
7 BEDARFSWERT
Der berechnete Primärenergiebedarf und die Qualität des baulichen Wärmeschutzes werden hier angegeben, dazu das verwendete Berechnungsverfahren.
8 ERNEUERBARE ENERGIEN
Der Einsatz erneuerbarer Energien ist bei Neubauten Pflicht, in diese Tabelle erfolgt der Eintrag. In bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz Ersatzmaßnahmen etwa durch bessere Wärmedämmung.