Früh mit dem Bausparen zu beginnen, kann sich aus vielerlei Gründen lohnen: Wer schon in jungen Jahren einen Bausparvertrag besitzt, profitiert zum einen von einem langfristigen Vermögensaufbau und sichert sich zum anderen oftmals attraktive Darlehenszinsen für die Zukunft. Junge Menschen kommen auf diese Weise dem Ziel der eigenen vier Wände oder der finanziellen Unabhängigkeit schneller näher. Gut zu wissen: Ein Bausparvertrag kann grundsätzlich für Personen jeden Alters abgeschlossen werden – Eltern dürfen sogar schon für Babys oder Kleinkinder einen Vertrag einrichten und besparen. Ab einem Alter von 16 Jahren kann das Kind dann auf den in seinem Namen abgeschlossenen Vertrag selbst staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Der Start ins Bausparen kann dabei ruhig mit kleinen Beträgen beginnen. Die Mindest-Bausparsumme liegt meistens bei 10.000 Euro. Das bedeutet, der monatliche Sparbetrag liegt bei den meisten Bauspartarifen bei etwa 30 bis 40 Euro. Welche Möglichkeiten schließlich bei der Zuteilung des Bausparvertrags bestehen, erfahren Sie hier:
5 Möglichkeiten für die Zuteilung des Bausparvertrags
1. Extra-Geld vom Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (vL) von bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich zum Gehalt an. Arbeitnehmer können die Leistungen verwenden, um sie in einen Bausparvertrag einzuzahlen.
2. Zulage vom Staat
Der Staat fördert Sparleistungen bis zu der Obergrenze von 470 Euro/Jahr bei Alleinstehenden und 940 Euro/Jahr bei Verheirateten und Verpartnerten mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt bei einem Bausparvertrag 9 Prozent, also bis zu 43 Euro/Jahr (Alleinstehende) und bis zu 86 Euro (Verheiratete). Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro nicht überschreitet.
3. Wohnungsbauprämie
Bausparer können als weitere staatliche Förderung die Wohnungbauprämie erhalten. Die Prämie beträgt 10 Prozent der jährlich eingezahlten Bausparbeträge, maximal jedoch 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete. Wird mehr gespart, bleibt die Förderung auf diese Höchstbeträge begrenzt. Wie die Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sie dürfen zum Beispiel ein festgelegtes zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. Die Grenzen liegen für Singles bei 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr und bei Verheirateten bei 70.000 Euro.
4. Riester-Bausparvertrag
Wer einen Riester-Bausparvertrag abschließt und mindestens 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens darin anlegt, hat Anspruch auf eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind pro Jahr. Zusätzlich können die Beiträge des Bausparens einen Steuervorteil bringen.
5. Jugendbonus
Bausparer der BHW Bausparkasse AG, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig für den ersten Bausparvertrag bei Zuteilungsannahme und einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Das Bausparguthaben muss nicht für den Wohnungsbau oder -kauf eingesetzt werden. Vielmehr können junge Bausparer sich damit auch andere Wünsche wie ein Auto oder ein E-Bike finanzieren.
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