Was heisst zuteilungsreif?
Zuteilungsreif wird ein Bausparvertrag, wenn die Sparleistung des Kunden (Ansparleistung und Spardauer) und die Darlehensleistung der Bausparkasse (Darlehenshöhe und Tilgungszeit) in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ausgedrückt wird dieses Verhältnis in der sogenannten Bewertungszahl. Ist die Bewertungszahl ausreichend, kann der Bausparvertrag zugeteilt werden, wobei die Höhe der Bewertungszahl die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Etwa sechs bis acht Wochen vor dem Zuteilungstermin erhalten Sie eine Nachricht der Bausparkasse.
Darlehensphase starten
Nehmen Sie die Zuteilung an, können Sie das angesparte Bausparguthaben samt Zinsen und etwaiger Förderungen verwenden. Bevor Sie Ihr Bauspardarlehen erhalten, wird eine Kreditwürdigkeitsund Beleihungswertprüfung durchgeführt. Das Darlehen zahlen Sie in monatlichen Raten zurück. Die Rate setzt sich aus einem Zinsanteil, einem Tilgungsanteil und einem festen Sollzinssatz zusammen. Das Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, etwa für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung.
Zuteilung später annehmen
Wenn der Immobilienkauf erst später ansteht oder die Modernisierung erst in Kürze beginnt, können Sie Ihren Bausparvertrag zunächst ohne weitere Einzahlungen fortsetzen und die Zuteilung später annehmen.
Guthaben auszahlen
Sie können die Zuteilung annehmen, lassen sich das angesparte Bausparguthaben auszahlen und verzichten auf das Bauspardarlehen. In diesem Fall endet der Vertrag mit Auszahlung des Guthabens.
Weiter sparen
Sie erhöhen in den aktuellen Angebotstarifen Ihre Bausparsumme durch weiteres Einzahlen in Ihren Bausparvertrag. Sinnvoll kann das sein, wenn Sie für ein geplantes Bauvorhaben den Eigenkapitalanteil der Finanzierung erhöhen wollen.