Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung ist für jeden Immobilienbesitzer Pflicht. Der Versicherungsschutz deckt Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Hagel und Sturm entstanden sind. Also beispielsweise, wenn ein Brand das Haus teilweise oder komplett zerstört hat oder wenn eine Windhose das Dach abgedeckt hat. Auch Schäden am Gebäude durch Rohrleitungsbrüche sind versichert.
In Mehrfamilienhäusern schließt in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohngebäudeversicherung für alle Parteien ab. Die individuellen Beiträge werden dann über das Hausgeld abgerechnet.
Elementarschadenversicherung
Als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung deckt diese Versicherung auch Elementarschäden am Gebäude ab, die durch Naturgewalten wie Starkregen und Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche sowie Schneedruck und Schneelawinen entstehen.
Vor Abschluss einer solchen Versicherung, lohnt es sich, die Gefahren realistisch einzuschätzen: Welche Naturgewalten kommen tatsächlich in Ihrer Region vor? Wie wahrscheinlich ist es, dass es dadurch zu Schäden an der Immobilie kommt?
Wägen Sie genau ab, welche Gefahren realistischerweise eintreten können – anderenfalls zahlen Sie jahrelang umsonst Beiträge. Wer in einer sogenannten Gefährdungszone wohnt, in der es etwa regelmäßig zu Überflutungen kommt, muss hohe Beiträge zahlen, um sich für den nächsten Ernstfall finanziell abzusichern.
Hausratversicherung
Diese Versicherung springt ein, wenn das Inventar im Haus durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Hagel und Sturm beschädigt wurde. Oder wenn nach einem Einbruchdiebstahl Gegenstände fehlen. Wenn Sie also teures Mobiliar, Kunstobjekte oder moderne Hightech-Geräte besitzen, sollten Sie genau überlegen, ob Sie sich die Neuanschaffung aus eigener Tasche leisten können – oder ob es nicht besser wäre, das finanzielle Risiko mithilfe einer Versicherung abzufedern.
Übrigens: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, deckt nicht jede Police ab. In diesem Punkt sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau lesen oder beim Versicherer nachfragen.
Haftpflichtversicherung
Herabfallende Dachziegel, Schneelawinen, eisglatte Gehwege, die nicht gestreut wurden – auch für Nachbarn, Passanten und unbeteiligte Dritte kann von Ihrer Immobilie eine Gefahr ausgehen. In diesen Fällen müssen Sie zum Beispiel für die ärztliche Behandlung des Fußgängers aufkommen und ihm vielleicht sogar Schadenersatz zahlen oder die Reparatur des verbeulten Autodachs übernehmen.
Kein Problem, wenn Sie das Haus selbst nutzen – hier springt in der Regel Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Haben Sie das Gebäude jedoch vermietet, sollten Sie eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen, denn auch dort kann jemand zum Beispiel auf dem glatten Gehweg stürzen und sich verletzen.
Eine spezielle Haftpflichtvariante gibt es außerdem für alle Immobilienbesitzer, die mit Öl heizen: Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt alle auftretenden Kosten, falls Heizöl durch ein Leck ins Grundwasser gelangen sollte.
Risikolebens- oder Restschuldversicherung
Zumeist werden Immobilien über Darlehen finanziert. Stirbt jedoch der Hauptverdiener, können die hinterbliebenen Familienmitglieder in der Regel die Rückzahlung des Darlehens nicht mehr leisten. Eine Risikolebens- oder Restschuldversicherung sorgt dafür, dass zumindest finanziell alles wieder in Ordnung kommt.
Für den Fall, dass der Hauptverdiener lediglich nicht mehr in seinem ursprünglichen Beruf arbeiten kann, kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung infrage, um das finanzielle Risiko von Einkommensverlusten abzudecken.
Rechtsschutzversicherung
Bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Mietern hilft diese Versicherung, Ihre Gerichtskosten zu tragen. Bedenken Sie aber, dass nicht einmal die Hälfte der Nachbarschaftsstreitigkeiten tatsächlich vor Gericht landet. Zuvor müssen beide Parteien nämlich ein Schiedsverfahren durchlaufen, bei dem es meist zu einer Einigung kommt. Zudem gibt es auch noch die Möglichkeit, die regionale Schiedsstelle anzurufen und um Vermittlung zu bitten.
Spezielle Hausratversicherungen
Je nach Bauweise und Ausstattung der Räume können weitere Versicherungen ratsam sein. Wer zum Beispiel einen Wintergarten mit großen Glasflächen hat, kann man zusätzlich zu seiner Hausratversicherung eine Glasbruchversicherung abschließen, wenn eine mögliche Reparatur die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Über einen zusätzlichen Schutz sollten zum Beispiel auch Besitzer von Wasserbetten oder von großen Aquarien nachdenken: Die Schäden durch ausgelaufenes Wasser deckt nämlich nicht jede Standard-Hausratversicherung ab. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt.
Behalten Sie die Versicherungssumme im Blick!
1. Seien Sie realistisch
Achten Sie bei jeder Police darauf, eine realistische Deckungssumme zu vereinbaren. Zwar steigen mit zunehmender Versicherungssumme auch Ihre Beiträge, doch bei einer sogenannten Unterversicherung reicht im Schadensfall der von der Versicherung ausgezahlte Betrag nicht aus, um den Schaden auszugleichen. Hier müssen Sie also abwägen: Wie viel können Sie selbst bezahlen? Ab welcher Summe können Sie das finanzielle Risiko nicht alleine tragen?
2. Bleiben Sie flexibel
Ebenfalls wichtig: Prüfen Sie nach größeren Umbauten oder Neuanschaffungen, ob Sie Versicherungssummen nach oben anpassen müssen. Bedenken Sie aber auch, dass sich das Mobiliar im Laufe der Zeit abnutzt und somit an Wert verliert. Und technische Geräte sind nach zwei oder drei Jahren zumeist nur noch einen Bruchteil ihres Kaufpreises wert. Entsprechend sollten Sie also zum Beispiel Ihre Hausratversicherung anpassen, um nicht überversichert zu sein.
Als Faustregel gilt: Werfen Sie mindestens einmal im Jahr einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen.
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