Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Brand, Wetterereignisse, Erdbeben, Blitzschlag und Leitungswasserschäden ab. Die bestehende Gebäudeversicherung wird automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen und somit besteht ein nahtloser Versicherungsschutz für die Immobilie. Diese Regelung ist sehr sinnvoll und dient zur aller Sicherheit.
Würde hier im Trubel der Kaufentscheidung, Finanzierung und eines eventuell notwendigen Umzuges mit der ganzen Familie etwas übersehen und der Versicherungsschutz enden, würde das zum Beispiel bei einem Brand den Totalverlust der Immobilie bedeuten.
Kündigung der Gebäudeversicherung
Es ist jedoch nicht immer sinnvoll, den alten Vertrag zu behalten. Prüfen Sie genau die Konditionen, oft sind diese Altverträge überholt und ein Neuvertrag bietet ein besseres Leistungsspektrum bei gleichen oder sogar günstigeren Preis.
Wenn Sie die Frist von maximal einem Monat nach dem Grundbucheintrag einhalten, können Sie ihren Vertrag kündigen und einen Neuen abschließen.
Bei Übernahme: Versicherung informieren
Wird der alte Versicherungsvertrag vom neuen Eigentümer übernommen, muss der Käufer die Versicherung über den Eigentümerwechsel unverzüglich in Kenntnis setzen. Kommt es zu einem Schaden mehr als einen Monat nach dem Eigentumsübergang, kann die Versicherung sich weigern den Schaden zu begleichen.
Im Falle eines Wechsels, sollte erst eine Versicherung gesucht werden und dann die Kündigung erfolgen, so vermeiden Sie eine Versicherungslücke. Mehrfachversicherungen sind nicht zulässig.
Foto Header/ oben: GettyImages