Sie sollten zunächst prüfen, ob sich Ihr Gebäude für den Einbau einer Wärmepumpe eignet und welche zusätzlichen Maßnahmen dafür notwendig sind. Aktuelle Geräte können in der Regel auch in Altbauten wirtschaftlich betrieben werden, aber Ihr Hinweis zum Denkmalschutz lässt ein sehr schlecht gedämmtes Gebäude vermuten. Deshalb sind detaillierte Berechnungen zu den U-Werten und dem Heizwärmebedarf in jedem Fall notwendig. Stimmen Sie den Aufstellort der Außeneinheit mit der Denkmalschutzbehörde ab, um spätere Probleme zu vermeiden. Der Einbau einer Wärmepumpe im Bestand wird über das KfW-Programm 458 als Einzelmaßnahme mit 30 bis 70 Prozent gefördert. Förderfähig sind Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Alternativ kann auch ein 20-prozentiger Steuerbonus bis maximal 200.000 Euro Investitionskosten in Anspruch genommen werden.
Welche Variante für Sie infrage kommt, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen. Beachten Sie, dass das Gesamtsystem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht und die Geräuschemission des Außengeräts, sofern es sich um eine Luft-Wasser Wärmepumpe handelt, mindestens zehn Dezibel unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Prüfen Sie auch regionale Förderprogramme, die einzelne Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger anbieten. Hilfreich dabei ist der Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe im Internet. Und ganz wichtig: Zum Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der ausführenden Firma vorliegen.
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