Abhängig von der Rohdichte Ihrer Gasbetondecke erreichen Sie einen U-Wert von circa 1,20 W/mÇK. Dieser Wert ist weit von dem gesetzlich geforderten U-Wert von 0,24 W/mÇK entfernt. Sie werden zusätzlich dämmen müssen und mit circa zwölf Zentimeter Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 den notwendigen Wert erreichen. Da Ihre Decke begehbar ausgeführt werden soll, empfehle ich, Fertigdämmelemente zu verwenden. Diese können mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenleistung ausgeführt werden. Bitten Sie Ihre Söhne um Hilfe, für das Material müssen Sie circa 50 Euro pro Quadratmeter rechnen. Sie haben nach Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit für die Nachrüstung.
Die Definition „angemessene Frist“ zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist Ländersache und nicht eindeutig festgelegt. Sie können eine Befreiung von der Nachrüstpflicht beantragen, müssen aber alles mit nachvollziehbaren Berechnungen nachweisen. In Ihrem Fall sehe ich da wenig Hoffnung auf Erfolg. Besser Sie dämmen und profitieren langfristig von der Einsparung. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zur Dämmung der obersten Geschossdecke eingeführt, da hier mit relativ geringen Kosten sehr viel an Energie eingespart werden kann. Alternativ können Sie natürlich auch Ihr Dach dämmen. Dies kostet etwas mehr, würde aber Sinn machen, sofern die Möglichkeit besteht, das Dach später auszubauen.