Belästigung durch Zigarettenqualm

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Ich wohne als Nichtraucherin in einer Eigentumswohnung. In der Etage darunter lebt ein Mann, der t glich auf dem Balkon fünf bis sieben Zigarillos raucht, deren Qualm in meine Wohnung zieht. Muss ich das ertragen?

Ich wohne als Nichtraucherin in einer Eigentumswohnung. In der Etage darunter lebt ein Mann, der täglich auf dem Balkon fünf bis sieben Zigarillos raucht, deren Qualm in meine Wohnung zieht. Muss ich das ertragen?

Die Rechtsprechung besagt, dass Rauchen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt ist, der Raucher aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen muss. Sie haben ein Recht, Ihre Wohnung frei von unangenehmen Gerüchen wie Tabakrauch nutzen zu können, und ihr Nachbar hat ein Recht, seine Lebensbedürfnisse in seiner Wohnung und auf seinem Balkon auszuleben.

Wir können nicht sagen, wie ein Gericht in diesem offensichtlichen Zwiespalt entscheiden würde. Aus den uns bekannten Urteilen ging jeweils ein Kompromissvorschlag hervor. So werden häufig Zeitfenster für rauchfreie Stunden festgesetzt. Da Ihr Nachbar allein und „nur“ fünf bis sieben Zigarillos am Tag raucht, sehe ich wenig Chancen für Sie, vor Gericht erfolgreich zu sein. Da selbst viele Raucher den Vorteil guter Luft in der eigenen Wohnung erkannt haben, nutzen sie den Balkon als „Raucherzimmer“.

Suchen Sie das Gespräch: Vielleicht können Sie ja Ihren Nachbarn zu einem Spaziergang während seiner Rauchpause überreden und eine Lösung finden.

 

Foto Header / oben: Shutterstock

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