Der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist eine invasive, schnellwüchsige, immergrüne Art, die ursprünglich aus Kleinasien stammt. Er gehört zu den Rosengewächsen und ist nicht verwandt mit dem echten Gewürzlorbeer (Laurus nobilis). Aufgrund seiner Blausäureanteile vor allem in den Blättern und in den Samen der Beeren ist er für viele heimische Wildtiere giftig. Es kommt deshalb immer wieder zu Problemen mit verendeten Rehen, weil Pflanzenreste illegal in der Natur entsorgt werden. Der Kirschlorbeer war 2013 deshalb die Giftpflanze des Jahres. In der Schweiz ist der Verkauf von Kirschlorbeer mittlerweile sogar verboten. Es ist deshalb eine gute Entscheidung, die Hecke zu entfernen. Aber Beeren und Wurzeln dürfen nicht in die Biotonne oder auf den Kompost, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Ungehäckseltes Schnittgut verrottet nur sehr schlecht. Für größere Mengen, wie in Ihrem Fall, sollten Sie sich mit der Entsorgung an den Wertstoffhof oder die Grünschnittannahmestelle wenden. Außerdem zu beachten ist, dass alle Hecken nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also nur vom 1. Oktober bis 29. Februar zurückgeschnitten oder entfernt werden dürfen. Bitte pflanzen Sie wieder eine neue Hecke mit heimischen Sträuchern! Im Gegensatz zum Kirschlorbeer bieten sie vielen Vögeln und Insekten nicht nur Unterschlupf, sondern auch Nahrung. Achten Sie beim Pflanzen auf den geeigneten Standort und den richtigen Abstand zum Nachbarn. Eibe und Liguster sind immergrün, die Früchte der Kornelkirsche und der echten Berberitze sind auch für den Menschen essbar oder Sie entscheiden sich für das Anlegen einer Benjes-Hecke aus aufgeschichteten Ästen und Zweigen und lassen sich überraschen.