Leserfragen

Am Wochenende dröhnen bei meinen Nachbarn regelmäßig die Rasenmäher: Gibt es eigentlich eine gesetzliche Mittagsruhe?
Müssen Hausbesitzer ihr Haus nachträglich wärmedämmen?
Ich möchte ein Einfamilienhaus vom Eigentümer abkaufen. Geht dann die bestehende Gebäudeversicherung auf mich über? Und wenn ja, habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Für die Gartenbewässerung möchte ich auf meinem Grundstück einen Rammbrunnen errichten. Muss das genehmigt werden?
Ich könnte ein Grundstück im Land Brandenburg kaufen, auf dem viele Bäume stehen. Eichen, Linden und Nadelbäume mit Höhen zwischen zehn und 25 Metern. Kann ich diese einfach fällen?
Ich habe ein Schrägdach mit einer Dachkonstruktion aus Holz. Kann ich einfach die Dachziegel abnehmen und ein Gründach daraus machen oder muss ein Statiker hinzugezogen werden? Und habe ich nach Baurecht dann noch eine feste Bedachung?
In Berlin und Brandenburg endet am 31.12.2020 die Übergangsfrist für den Einbau von Rauchmeldern. Die dafür von mir angefragten Firmen wollen mir vernetzte Rauchmelder verkaufen, was mit erheblichen Mehrkosten für Kauf und Wartung verbunden wäre. Ich meine aber, der Einbau von vernetzten Rauchmeldern ist gar keine Pflicht. Ist das richtig?
Unser Flachdachbungalow von 1972 hat fünf Zentimeter tiefe Hohlwände. Mir wurde empfohlen, diese durch einblasbares Isolationsmaterial zu isolieren. Was halten Sie von dieser Methode?
Die Brandenburger Wasserwerke pumpen mittels Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen die Klärgruben von Grundstücken ab, die nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen sind. Dafür fordern sie nun den Bau einer direkten Abwasserleitung, die von der Klärgrube direkt zur Strasse führt. So müssen dann nicht mehr auf das Grundstück kommen. Bei dieser
Wintergarten- und Schrägrolläden

BELIEBT

Example