Die Bienenhaltung ist auch in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt. Dies ist auch gut so und die Haltung von Bienen in einem ortsübliches Maß sollte man unterstützen. Möchten Sie nun gegen die Art und das Ausmass der Haltung ihres Nachbarn vorgehen, können Sie sich auf § 906 BGB berufen, müssen aber eine wesentliche Beeinträchtigung für die Nutzung ihres Grundstückes nachweisen.
Gerichte können das sehr unterschiedlich sehen und es gibt keine verbindlichen Regeln. Dr. Werner Mühlen, Leiter des Bieneninstitutes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat hierzu einige Empfehlungen herausgegeben.
So sollten maximal zwei Völker je 200 Quadratmeter Fläche akzeptiert werden und die Gesamtzahl der Völker unter acht liegen. Zum Nachbargrundstück ist ein Abstand von circa drei Meter einzuhalten und der Abflug der Bienen darf nur über das Grundstück des Imkers erfolgen.
Gleichzeitig können Hecken und Sträucher dafür sorgen, dass die Bienen beim Abflug schnell an Höhe gewinnen müssen. Im eigenen Garten sollte den Bienen eine Tränke angeboten werden und damit ist sicher nicht der gechlorte Swimmingpool gemeint.
Das Räuchern ist in der Imkerei durchaus üblich. Der Rauchgeruch soll den Bienen einen Brand vortäuschen. Zur Fluchtvorbereitung schlagen die Bienen sich erstmal den Bauch mit Honig voll und sind dann träge und weniger aggressiv. Dafür genügen aber zwei bis drei kleine Rauchstöße, wie Sie es beschreiben, simuliert Ihr Nachbar eher einen Großbrand, was den gegenteiligen Effekt erzielen kann.
Am besten Sie kaufen Ihrem Nachbarn zwei Gläser Honig ab und erklären ihm ruhig und sachlich die Problematik. Vielleicht zeigt er Einsicht und Sie finden eine für beide Parteien gangbare Lösung. Den Bienen wäre damit am meisten geholfen.
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